Zusatzausbildung zum Staplerfahrer
In der Regel erfolgt die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) auf Frontgabelstaplern. Daher müssen Fahrer, sofern sie im Betrieb andere Flurförderzeuge fahren, an einer zusätzlichen Ausbildungsmaßnahme (Stufe 2) teilnehmen. Dies gilt z. B. bei Containerstaplern, Regalflurförderzeugen, Quergabelstaplern oder Teleskopstaplern.
Die Zusatzausbildung ist analog zur allgemeinen Ausbildung (Stufe 1) durchzuführen.
Bei erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmer ein Zertifikat.
Was Sie wissen sollten
Zielgruppe: Alle Personen, die Flurförderzeuge bedienen (insbesondere Containerstapler, Regalflurförderzeuge, Teleskopstapler, Schlepper)
Teilnehmerzahl: 8-10 Personen
Dauer: Halbtagesschulung
Voraussetzung: Fahrausweis für Flurförderzeuge, Mindestalter 18 Jahre, Sicherheitsschuhe
Nettopreis € pro Teilnehmer: 75,00 €
TRAININGSINHALTE
- Rechtsgrundlagen
>Gabelstapler DGUV Information 208-004
>BetrSichV
>Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von FFZ DGUV Information 308-001
- Aufbau von Flurförderzeugen
- Verwendung von Flurförderzeugen
- Staplerphysik
- Umgang mit speziellen Flurförderzeugen
- Erfolgskontrolle in Theorie und Praxis